Unfall
10 unerlässliche Fakten nach einem Vekehrsunfall
Sie sind unverschuldet mit Ihrem Kraftfahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt worden? Dann sollten Sie in eigenem Interesse folgende Punkte beachten:
- Der KFZ-Sachverständige Ihres Vertrauens
Die Beauftragung eines Sachverständigen Ihres Vertrauens zur Beweissicherung und Feststellung der Schadenhöhe obliegt aus Gesetzeswegen ausschließlich dem Geschädigten. Selbst wenn die gegnerische Versicherung Ihrerseits ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt oder schickt. Alle Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Im Falle eines sog. Bagatellschadens (Schadenhöhe bis ca. 750.-€) kann der Schadensnachweis in Form eines Kostenvoranschlags der Fachwerkstatt anerkannt werden. - Neutrale Beweissicherung/Nutzungsausfall/Unfallersatzwagen
Eine umfassende Beweissicherung des Schadenumfangs und der Schadenhöhe sichert, dass dem Geschädigten vollumfänglich die Schadenersatzansprüche ersetzt werden. Die lückenlose Beweissicherung des Schadenumfangs garantiert, dass der Unfallschaden vollständig ermittelt und ggfs. behoben werden kann. Um Streit und Ärger in Bezug der Schadenhöhe und der Reparaturdurchführung vorzubeugen, ist die Beweissicherung der Schadenart und des Schadenumfangs in der Regel unerlässlich. Das Gutachten der KfzProfis kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeugs festlegen, um Ersatzansprüche bezüglich der Kosten für Mietwagen und der Nutzungsausfallentschädigung zu untermauern. - Schadenumfang
Sollten Sie Ihr instandgesetztes Kraftfahrzeug einmal verkaufen wollen, dann ist die Tatsache eines Unfalls in der Regel gegenüber des Kaufinteressenten offenbarungspflichtig. Das Gutachten der KfzProfis garantiert Ihnen die bestmögliche Sicherheit und Transparenz für den Verkauf. - Wertminderung – Bares auf die Hand!
Je nach Fahrzeugalter und Laufleistung kann bei einem Unfall eine sogenannte merkantile Wertminderung entstehen. Diese Wertminderung kann ausschließlich durch ein Gutachten belegt werden. Ohne ein neutrales Schadengutachten der KfzProfis verzichten Sie auf eine merkantile Wertminderung, die häufig mehrere tausend Euro ausmachen kann. - Fiktive Abrechnung
Sie haben die Wahl! Entweder Sie lassen Ihr beschädigtes Fahrzeug sach- und fachgerecht von der Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren, oder Sie lassen sich die Schadenssumme ausbezahlen (fiktive Abrechnung). Bei einer fiktiven Abrechnung wird in der Regel die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht erstattet. Sollte Ihr Fahrzeug einen Totalschaden erlitten haben, so kann auf Grundlage des Gutachtens der KfzProfis die Höhe der Mehrwertsteuer ermittelt und festgelegt werden. Diese ist je nach Einzelfall anteilig oder ganz erstattungspflichtig. - Meine Werkstatt – Die machen Das!
Der Gesetzgeber sichert Ihnen das Recht zu Ihr Fahrzeug in der Werkstatt Ihres Vertrauens instand setzen zu lassen. Im Haftpflichtschadenfall besteht keine Werkstattbindung! - Unfallersatzwagen – Sie bleiben mobil!
Sollte Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht mehr fahrbereit sein oder aufgrund der Reparatur nicht verfügbar sein und Sie somit auf ein weiteres Fahrzeug angewiesen sein sollten, so sichert Ihnen das Gutachten der KfzProfis den Anspruch auf ein kostenfreies Unfallersatzfahrzeug. Anstelle des Unfallersatzfahrzeugs können Sie die sogenannte Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Eingruppierung der Höhe der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach dem jeweiligen Typ des verunfallten Fahrzeugtyps. Das Gutachten der KfzProfis legt diese Eingruppierung fest und sichert Ihnen somit Ihre Ansprüche. - Schadensteuerung durch die gegnerische Versicherung? – Nein!
Oftmals wirbt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners damit den Schaden komplett abwickeln zu wollen. In solchen Fällen entstehen zwangsläufig Interessenkonflikte, die eine rasche und objektive Schadenregulierung fast unmöglich machen.
Lassen Sie es deshalb unter keinen Umständen zu, dass ein unabhängiger KFZ-Sachverständiger durch das sogenannte Schadenmanagement der gegnerischen Versicherung ausgeschaltet wird. - Schutz aller Prämienzahler
Das unabhängige Gutachten der KfzProfis garantiert die neutrale Einschätzung des Schadenumfangs. Die allgemeine Versicherungswirtschaft, wie auch alle Beitragszahler werden somit vor unzutreffenden Schadenersatzleistungen bewahrt. - Was steht mir zu?
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche empfiehlt es sich immer einen Fachmann zu engagieren. Die Kosten für den Verkehrsrechtsanwalt Ihres Vertrauens hat grundsätzlich die gegnerische Versicherung zu tragen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung!