Sie haben die Wahl! Entweder Sie lassen Ihr beschädigtes Fahrzeug sach- und fachgerecht von der Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren, oder Sie lassen sich die Schadenssumme ausbezahlen (fiktive Abrechnung). Bei einer fiktiven Abrechnung wird in der Regel die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht erstattet. Sollte Ihr Fahrzeug einen Totalschaden erlitten haben, so kann auf Grundlage des Gutachtens der KfzProfis die Höhe der Mehrwertsteuer ermittelt und festgelegt werden. Diese ist je nach Einzelfall anteilig oder ganz erstattungspflichtig.