Die Beauftragung eines Sachverständigen Ihres Vertrauens zur Beweissicherung und Feststellung der Schadenhöhe obliegt aus Gesetzeswegen ausschließlich dem Geschädigten. Selbst wenn die gegnerische Versicherung Ihrerseits ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt oder schickt. Alle Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Im Falle eines sog. Bagatellschadens (Schadenhöhe bis ca. 750.-€) kann der Schadensnachweis in Form eines Kostenvoranschlags der Fachwerkstatt anerkannt werden.