Sollte Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht mehr fahrbereit sein oder aufgrund der Reparatur nicht verfügbar sein und Sie somit auf ein weiteres Fahrzeug angewiesen sein sollten, so sichert Ihnen das Gutachten der KfzProfis den Anspruch auf ein kostenfreies Unfallersatzfahrzeug. Anstelle des Unfallersatzfahrzeugs können Sie die sogenannte Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Eingruppierung der Höhe der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach dem jeweiligen Typ des verunfallten Fahrzeugtyps. Das Gutachten der KfzProfis legt diese Eingruppierung fest und sichert Ihnen somit Ihre Ansprüche.